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   VG Magdeburg, 21.02.2014 - 4 B 351/13   

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VG Magdeburg, 21.02.2014 - 4 B 351/13 (https://dejure.org/2014,2598)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 21.02.2014 - 4 B 351/13 (https://dejure.org/2014,2598)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - 4 B 351/13 (https://dejure.org/2014,2598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiträge für die Kinderbetreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Satzungsregelung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte durch die Gemeinde; Erhebung von Benutzungsgebühren durch die Gemeinde für den Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Gemeindegebietes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhebung von Elternbeiträgen für die auswärtige Kinderbetreuung durch die Wohnsitzgemeinde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch einer Kita durch die Gemeinde bedarf entsprechender Satzungsregelung

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Erhebung von Elternbeiträgen für die auswärtige Kinderbetreuung durch die Wohnsitzgemeinde

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch einer Kita durch die Gemeinde bedarf entsprechender Satzungsregelung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.02.2014 - 4 B 351/13
    Die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25.04.1997 (BVerwG, Urt. v. 25.04.1997 - 5 C 6.96; juris), wonach § 90 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII eine unmittelbare Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Teilnahmebeiträgen darstelle, stehe dieser Einschätzung nicht entgegen.

    Zum Charakter des § 90 Abs. 1 SGB VIII hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 25.04.1997 - 5 C 6/96; juris) in Abgrenzung zu §§ 91 - 93 SGB VIII ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 4 LA 102/12

    Geltung des Grundsatzes der Abgabengerechtigkeit für die Erhebung von

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.02.2014 - 4 B 351/13
    Bei den streitgegenständlichen Kostenbeiträgen gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII, die der Finanzierung der öffentlichen Jugendhilfe dienen (vgl. dazu: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 21.06.2013 - 4 LA 102/12; juris, m. w. N.), handelt es sich um solche öffentlichen Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1999 - 12 A 12644/98

    Klage gegen die Festsetzung eines Elternbeitrages für die Aufnahme eines Kindes

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.02.2014 - 4 B 351/13
    Entsprechend führt das OVG Rheinland-Pfalz aus, dass Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte eines öffentlichen Einrichtungsträgers bei öffentlich-rechlich ausgestalteten Benutzungsverhältnis nur auf der Grundlage einer Satzung des jeweiligen Trägers festgesetzt werden dürfen (OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 18.03.1999 - 12 A 12644/98 - NVwZ-RR 2000, 185).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - 4 M 355/08

    Voraussetzungen für die Annahme ernstlicher Zweifel i. S. des § 80 Abs. 4 Satz 3

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.02.2014 - 4 B 351/13
    Vielmehr sollen nur Einwände, die von solchem Gewicht sind, dass sie mehr als nur einfache Zweifel rechtfertigen, zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung führen können (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.01.2009 - 4 M 355/08 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2023 - 12 S 1146/22

    Kostenbeitrag für Kindertagesbetreuung; Staffelungsgebot; Ausschluss

    Nach § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Alt. i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 3 VwGO kann das Gericht der Hauptsache bei der Erhebung öffentlicher Abgaben - hier des Kostenbeitrags nach § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII (vgl. dazu VG Magdeburg, Beschluss vom 21.02.2014 - 4 B 351/13 -, juris Rn. 5; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.04.2019 - 12 S 1899/18 -, juris Rn. 25 m.w.N.) - auf Antrag des Abgabepflichtigen die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage anordnen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Abgabebescheides bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgabepflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.
  • VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13

    Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte, die

    Die Kammer hat hierzu mit Beschluss vom 21.02.2014 (4 B 351/13 -, juris) ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 21 A 1852/18
    Soweit es das genannte Gericht für bedenklich hält, dass nach der in seinem Fall einschlägigen landesrechtlichen Vorschrift die für den Wohnsitz eines Kindes zuständige Gemeinde einen Kostenbeitrag für die in einer Einrichtung außerhalb der Gemeinde erbrachte Betreuung des Kindes erheben kann, vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 21. Februar 2014 - 4 B 351/13 -, juris, Rn. 15, beruht das, wie die nachfolgenden Ausführungen in der zitierten Entscheidung zeigen, auf einem unzutreffenden Verständnis der zuvor behandelten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1997.
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